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Ratgeber

Was du in der Zustellung verdienst: Tarif, Mindestlohn, Arbeitsmodell

Warum sich Stellen beim gleichen Tätigkeitsbild beim Verdienst deutlich unterscheiden.

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Die Untergrenze: der gesetzliche Mindestlohn

Für alle Beschäftigten in Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn. Er beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Das gilt auch für Aushilfen, Minijobber und Beschäftigte bei Subunternehmern. Wenn eine Anzeige Stücklohn pro Paket nennt, muss dein Verdienst trotzdem mindestens den Mindestlohn für alle geleisteten Stunden erreichen.

Tarifvertrag oder nicht

Für die Deutsche Post AG gibt es einen Haustarifvertrag mit ver.di, der zuletzt bis Ende 2026 abgeschlossen wurde. Er regelt unter anderem die Entgelte der Tarifbeschäftigten des Unternehmens. Andere Paketdienste zahlen nach eigenen Regeln, und viele Touren werden von Servicepartnern gefahren, die eigene Arbeitsverträge haben. Achte deshalb in der Anzeige darauf, wer genau dein Arbeitgeber wird. Steht dort ein Servicepartner, gelten dessen Arbeitsvertrag und dessen Regeln, auch wenn du in der Kleidung und mit dem Fahrzeug eines großen Paketdienstes unterwegs bist.

Vollzeit, Teilzeit, Minijob

In der Zustellung gibt es viele Teilzeitstellen und Minijobs, etwa für Zeitungen oder als Samstagsaushilfe. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Für Vollzeitstellen lohnt sich ein Blick auf Zusatzleistungen wie gestellte Dienstkleidung, ein Dienstfahrzeug für die Tour, Zuschläge für Samstagsarbeit oder Urlaubsgeld.

Gehälter auf dieser Seite

Typische Gehälter für häufige Stellen:

30.000–38.000 € brutto/Jahr
Paketzusteller (m/w/d), Deutsche Post AG, Korntal-Münchingen
29.000–36.000 € brutto/Jahr
Post/Briefzusteller (m/w/d) - Quereinstieg, Deutsche Post und DHL, Herzogenaurach
28.000–36.000 € brutto/Jahr
Kurierfahrer*innen (m/w/d), Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG, Wilhelmshof

Wie viel du tatsächlich verdienst, hängt von Arbeitgeber, Stundenumfang, Tarif und Zulagen ab. Vergleiche Angebote deshalb immer auf Basis des Stundenlohns und der vertraglich vereinbarten Stunden.

Angestellt oder selbstständig

Einige Anzeigen suchen selbstständige Fahrer, die mit eigenem Fahrzeug für einen Paket- oder Kurierdienst fahren. Dann erhältst du keinen Lohn, sondern stellst Rechnungen, meist pro Sendung oder pro Tag. Von diesem Betrag musst du Fahrzeug, Kraftstoff, Versicherungen und deine eigene soziale Absicherung bezahlen. Rechne deshalb genau nach, was nach allen Kosten und Steuern übrig bleibt, auch für Wochen mit Krankheit oder Urlaub, in denen du keine Rechnungen stellst, bevor du ein solches Angebot mit einer Anstellung vergleichst. Als Angestellter trägt dein Arbeitgeber diese Kosten und zahlt seinen Anteil zur Sozialversicherung.

Fragen für das Gespräch

  • Wie viele Stunden sind vertraglich vereinbart, und wie werden Überstunden ausgeglichen?
  • Wird nach Stunden oder nach Stück bezahlt?
  • Wer stellt das Fahrzeug, und wer trägt Tankkosten und Schäden?
  • Wie lange dauert die Einarbeitung auf der Tour?

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